Das Land NRW stellt uns jährlich Mittel zur Verfügung, um Familien in herausfordenden Lebenslagen die Teilnahme an Bildungsangeboten zu ermöglichen.
Folgende Personen können für die Teilnahme an Kursen des Helene-Weber-Hauses bis zu 50% Gebührenermäßigung beantragen:
Den Antrag auf Gebührenermäßigung nach der Richtlinienförderung NRW können Sie uns persönlich, per Post oder E-Mail übermitteln.
Darüber hinaus stehen Ihnen über unseren hauseigenen Helene-Weber-Fonds weitere Ermäßigungsmöglichkeiten zur Verfügung. Für die Beantragung dieser Mittel wird ein gesondertes Antragsformular ausgefüllt.
Informationen und Unterstützung erhalten Interessierte telefonisch unter 02402/95560 und unter 0241/18916359.
Herzlichen Dank