Finfluencer – Finanzwissen to go.
Kurz & smart – aber auch seriös?

Finanzberatung auf Social Media wird immer beliebter, vor allem junge Nutzer folgen Finfluencern und berücksichtigen ihre Tipps bei ihren eigenen Geldentscheidungen. Finfluencer (Financial Influencers) sind meist Privatpersonen oder kleinere Kanäle, die auf Plattformen wie YouTube, Instagram, TikTok oder X (Twitter) Inhalte rund um Geldanlage, persönliche Finanzen und Börsen teilen. Sie nutzen verständliche Sprache, plakative Beispiele und oft humorvolle oder spannende Formate, um komplexe Themen zugänglich zu machen. Typische Inhalte umfassen Marktupdates, Anlagestrategien, Trading-Tipps, Produktvergleiche und persönliche Erfolgsstories. Ihre Beiträge verknüpfen die Finfluencer oftmals mit Verkaufslinks und nicht immer ist klar, was ein Finfluencer am jeweiligen Beitrag verdient.

Ein Tisch mit verschiedenen Dokumenten und Taschenrechner sowie zwei Menschen bei einer Besprechung

Bildung: Komplizierte Inhalte knackig und verständlich erklärt

 

Sich bei seiner Hausbank zur richtigen Geldanlage beraten zu lassen war gestern. Vor allem junge Menschen und Menschen bis 45 Jahre nutzen zunehmend Beiträge auf Social Media oder Plattformen, um sich zum Thema Finanzen zu informieren. Hier kommen Finfluencer zum Zuge. Sie verbinden die Suche nach Wissen mit kurzen, prägnanten Antworten. Ihr geteiltes Wissen ist nicht an Öffnungszeiten oder Termine gebunden, sondern digital jederzeit und zu dem für User angenehmen Zeiten verfügbar. Wie das Bundesinstitut für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) 2024 in einer Umfrage herausfand, sahen 60 % der befragten Geldanleger Finfluencer als gute Alternative zur professionellen Beratung. Dieser hohe Zuspruch kommt nicht von ungefähr. Finfluencer erklären Aktien, ETFs oder Krypto-Investments eingängig mit einfachen, oftmals humorigen Worten und in kurzen Filmen (Reels). Das ist ein Glücksfall in der ansonsten recht drögen Finanzbildung.

Beeinflussung: Reichweite ist nicht gleich Kompetenz

 

Finfluencer können sich das von ihnen vermittelte Wissen auf unterschiedliche Weise angeeignet haben: durch eine professionelle Ausbildung, durch Weiterbildungen, durch eigene Erfahrung, aber auch durch Hörensagen – es gibt keine geschützten, einheitlichen Standards dafür, wann man als Finanzexperte gilt. Ebenfalls besteht keine Pflicht, die Grundlagen des eigenen Expertentums zu belegen oder zu veröffentlichen. Finfluencer können Selbstberufene ebenso sein wie fachmännische Ausgebildete.

Die Reichweite von Finfluencern sollte dabei nicht mit ihrer Kompetenz gleichgesetzt werden, vor allem, wenn keine neutralen, unabhängigen Kompetenznachweise zu finden sind. Oftmals bleibt unklar, woher konkrete Investitionstipps stammen oder auf welcher unabhängigen Quelle vermittelte Renditeprognosen basieren.

Wenn Finfluencing ein auf einzelne Anlagewerte reduziertes Infotainment ist, ist es keine seriöse Aufklärung, kein Bildungsinhalt und keine unabhängige Hilfestellung für die eigene Entscheidung.

Benefit: viele Finfluencer verdienen mit ihren Tipps Geld

 

Finfluencer sind oftmals aber nicht nur Erklärer, sondern auch Verkäufer. Sie nutzen Affiliate-Links, werben für Broker, Apps oder Finanzprodukte oder bieten kostenpflichtige Kurse, Newsletter oder Mitgliedschaften an. Die Reichweite wächst über Algorithmen, kurze Clips und regelmäßige Posting-Frequenz, wodurch ein stetiges Publikum entsteht, das Neuigkeiten oder exklusive Einblicke erwartet.

Finfluencer müssen nicht immer offenlegen, wer sie für ihre Tipps bezahlt und wie hoch ihre Provisionen und sonstigen Einkünfte aus den Veröffentlichungen sind. Vielen jungen Anlegerinnen und Anleger ist auch überhaupt nicht bewusst, dass Finfluencer für ihre Empfehlungen regelmäßig eine Vergütung erhalten. Laut BaFin traf das auf immerhin 37 % der 2024 Befragten zu.

Vor allem über die Affiliate-Links können die verkaufenden Unternehmen verfolgen, welche Kunden durch einen Partner vermittelt wurden, was gekauft wurde und auf den „Veröffentlichenden“ (den Affiliate) die dafür vereinbarte Provision ausschütten. Was mit den Nutzerdaten der Käufer geschieht und wozu sie von den Unternehmen ansonsten noch genutzt werden, ist unklar.

Ein MAnn wird dabei gefilmt, wie er ein Sheet mit Informationen erklärt
Ein stilisiertes Icon einer Glühbirne

Zwischen Aufklärung und Geschäftsmodell

 

Die Rolle von Finfluencern ist ambivalent, zwischen seriöser Aufklärung und bezahlter Verkaufswerbung. Einerseits finden sie Zugänge zu Zielgruppen, die klassische Bildungsangebote oft nicht mehr erreichen und machen komplexe Themen zugänglich. Andererseits sind ihre Anlageempfehlungen oftmals kritisch zu bewerten, weil weder ihre professionelle Expertise noch ihr persönlicher Benefit aus der Werbung für Finanzprodukte transparent gemacht wird. In der Finanzwelt beschäftigt man sich mittlerweile auch mit der Frage, ob Finfluencer nicht sogar gezielt zur bewussten Marktmanipulation bezahlt worden sein könnten. Zur Versachlichung der Debatte, zum Schutz der Verbraucher und auch zum Schutz der guten, seriösen Finfluencer könnten staatlich definierte Zugangsvoraussetzungen, verpflichtende Expertisenachweise und Transparenzgebote helfen.

Stilisierte Sprechblasen

Unser Rat

Der beste Anlagetipp basiert immer auf einer guten Beratung, die die individuellen Wünsche, Voraussetzungen und Ziele im Vermögensaufbau berücksichtigt. Es gibt nicht den einen goldenen Tipp für alle. Lassen Sie sich bei Finfluencern nicht von vielen Likes oder Followerzahlen beindrucken und nicht unter Kaufdruck setzen. Werden Sie hellhörig, wenn der Finanztipp mit einem Verkaufslink verknüpft ist. Checken Sie die Empfehlungen auf seriösen Portalen gegen, z. B. bei Ihrer Bank oder Sparkasse oder bei unabhängigen Testern. Wenn Sie wissen wollen, wie gute Anlageberatung geht und was sie enthalten muss, dann hilft Ihnen die staatliche BaFin hier weiter
https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/GeldanlageWertpapiere/Anlageberatung/anlageberatung_node.html
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Zur besseren Lesbarkeit wird in diesem Blogbeitrag das generische Maskulinum verwendet. Die in dem Beitrag verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich – sofern nicht anders kenntlich gemacht – auf alle Geschlechter.

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